Energie Sparen Aktuell

Alles rund um das Thema: Energie sparen und Energiekosten senken

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Auf dieser Seite dreht sich alles um das Thema:

Energiesparen und Energiekosten senken.


In den verschiedensten Kategorien werden Tipps und Tricks zum Sparen von Wasser, Strom, Öl und Gas gegeben!

Am Besten wird den so rasant steigenden Energiekosten begegnet, in dem durch das Beherzigen von ein paar einfachen Tipps und Tricks im täglichen Leben der Verbrauch dieser Ressourcen reduziert wird.

Hierbei geht es nicht darum auf Komfort und Annehmlichkeiten zu verzichtet, sondern nur bei der Verwendung der Energieträger den richtigen Einsatz dieser Energieträger zu beherzigen.

Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Stöbern und hoffen, dass der ein oder andere Tipp für Sie nützlich sein kann!

Die neuesten Artikel:


Test Kühlschrank mit 4-Sterne-Gefrierfach

16. März 2009 · Keine Kommentare

Kühlschrank

Testberichte und Testergebnisse zur Produktkategorie: Kühlschrank mit 4-Sterne-Gefrierfach.

Die Stiftung Warentest hatte in Ausgabe 11/2007 Kühlschranke mit 4-Sterne-Gefrierfach getestet.

Getestet wurden 11 Kühlschränke mit 4-Sterne-Gefrierfach (inklusive einer Baugleichheit).

Die Bewertung der getesteten Geräte reichte von "gut" bis "ausreichend".

Testkriterien waren unter anderem beim 4-Sterne-Gefrierfach (Einhalten der Lagertemperatur, Einfrieren,…), Kühlen allgemein (Einhalten der Lagertemperatur, Abkühldauer), Stromverbrauch und Handhabung (Reinigung, Abtauen,…).

Die Top-3 der getesteten Geräte sind:

Miele K 2329 S Hersteller: Miele
Modell: K 2329 S
Testnote: Gut (1,6)

Zitat aus dem Testergebnis der Stiftung Warentest: "Bester Kühlschrank mit 4-Sterne-Fach. Sehr zuverlässiges Einhalten der Lagertemperaturen. Winterbetrieb mit erhöhtem Stromverbrauch. Sonst aber energiesparendstes Gerät mit 4-Sterne-Gefrierfach."

Produktmerkmale:

  • Energieeffizienzklasse A++
  • Energieverbrauch in 365 Tagen: 124 kWh
  • FCKW- und FKW-frei
  • 4-Sterne-Gefrierfach 16 l
  • Kühlzone 115 l
  • Abmessungen Höhe 85 cm, Breite 60,1 cm und Tiefe 62,6 cm

» Produkt bei Otto suchen

Bosch KTL16P20 Hersteller: Bosch
Modell: KTL16P20
Testnote: Gut (1,7)

Zitat aus dem Testergebnis der Stiftung Warentest: "Durchweg guter Kühlschrank. Sehr zuverlässiges Einhalten der Lagertemperaturen im Kühlteil. Winterbetrieb mit erhöhtem Stromverbrauch (unzureichender Hinweis). Sonst aber sehr energiesparend."

Produktmerkmale:

  • Energieeffizienzklasse: A++
  • AntiBacteria
  • Energieverbrauch in 365 Tagen: 125 kWh
  • 4-Sterne-Gefrierfach 16 l
  • Kühlzone 116 l
  • Abmessungen Höhe 85 cm, Breite 60 cm und Tiefe 61 cm

» Produkt bei Otto suchen

Liebherr KTP1554Hersteller: Liebherr
Modell: KTP1554
Testnote: Gut (1,7)

Zitat aus dem Testergebnis der Stiftung Warentest: "Durchweg guter Kühlschrank mit 4-Sterne-Fach. Gute Kühlleistung. Automatischer Winterbetrieb, der allerdings den Stromverbrauch erhöht. Sonst aber sehr energiesparend. Überwiegend sehr gut handhabbar, auch wegen der Temperatureinstellanzeige."

Produktmerkmale:

  • Energieeffizienzklasse: A++
  • Abtauverfahren Kühlteil: automatisch
  • Energieverbrauch in 365 Tagen: 127 kWh
  • 4-Sterne-Gefrierfach 18 l
  • Kühlzone 119 l
  • Abmessungen Höhe 85 cm, Breite 60 cm und Tiefe 62,8 cm

» Produkt bei Otto suchen

Weitere Artikel zum Thema: Kühlschrank
» Energie-Effizienzklasse: Kühlschrank
» Keine warmen Speisen in den Kühlschrank stellen
» Alter Kühlschrank in der Mietwohung

Zur Seite der Stiftung Warentest
» Der komplette Testbericht kann für 1,- EUR bei der Stiftung Warentest heruntergeladen werden.

→ Keine KommentareTags: Kühl- und Gefrierschränke · Tests Kühl- und Gefrierschränke

Alter Kühlschrank in der Mietwohung

15. März 2009 · Keine Kommentare

Kühlschrank

Wer einen alten Kühlschrank in seiner Mietwohung stehen hat, der hat keinen Rechtsanspruch auf einen neuen, modernen Kühlschrank.

Der Vermieter ist somit nicht verpflichtet seine Inneneinrichtung auf dem technisch neuesten Stand zu halten.

Wer dennoch einen neuen Kühlschrank möchte hat eigentlich nur 2 Möglichkeiten:

1.) Mit dem Vermieter reden und ihn überzeugen einen neuen Kühlschrank anzuschaffen

oder

2.) Selbst einen neuen Kühlschrank zu kaufen. Hierbei darf der alte Kühlschrank allerdings nicht verschrottet oder verkauft werden.

Der alte Kühlschrank muss aufgehoben und beim Auszug aus der Wohnung wieder eingebaut werden.

Die 2. Möglichkeit dürfte in aller Regel wahrscheinlicher sein, da der Vermieter durch die Modernisierung des Kühlschrank, bei einem bestehenden Mietverhältnis, keine Vorteile hat.

Die Stomrechnung zahlt schließlich einzig und allein der Mieter der Wohnung.

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Erneuerbare-Energien-Gesetz EEG

5. März 2009 · 1 Kommentar

Erneuerbare-Energien-Gesetz

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz kurz EEG dient zur Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Enegiequellen.

Der Geseztgeber sieht hier folgende Energiequellen vor:

Wasserkraft, Deponiegas, Klärgas, Grubengas, Biomasse, Geothermie, Windenergie und Photovoltaik.

Was bietet das EEG dem Erbauer einer Anlage zur Stromerzeugung aus einer erneuerbare Energiequelle?

1.) Die Sicherheit, dass der örtliche Stromanbieter den erzeugten Strom abnehmen muss.

2.) Die Planungssicherheit auf Grund von festen Preisen beim Stromverkauf an den örtlichen Stromanbieter.

Dieser muss den Strom je nach Anlage für 15 – 20 Jahre abnehmen. Der Preis für den Stomverkauf an den regionalen Anbieter sinkt allerdings mit jedem Jahr. Bis 2010 um 8% und ab 2011 um 9% jährlich.

Strompreise für Biomasse-Anlagen

Gefördert werden Biomasse-Anlagen mit einer Leistung bis 20 MW. Der Strompreis ist dabei von der Größe der Anlage abhängig:

bis 150 Kilowatt – mindestens 11,5 Cent pro Kilowattstunde (kWh),
bis 500 Kilowatt – mindestens 9,9 Cent pro kWh,
bis 5 Megawatt – mindestens 8,9 Cent pro kWh,
ab 5 Megawatt – mindestens 8,4 Cent pro kWh.

Der erzeugte Strom muss für 20 Jahre abgenommen werden.

Zur Zeit werden in der Regel Hölzer für die Verbrennung in Biomasse-Anlagen verwendet. Hier werden zum einen naturbelassene Hölzer (Waldholz, Rinden, Landschaftspflegeholz,…), aber zum anderen auch Industrieholz (Möbelproduktion,…) verwendet.

Stroh und andere halmgutartige Brennstoffe werden heutzutage auf Grund ihrer schwierigeren Brenneigenschaften kaum verwendet.

Strompreise für Geothermie-Anlagen

bis 5 Megawatt (MW) – 15 Cent/kWh,
bis 10 MW – 14 Cent/kWh,
bis 20 MW – 8,95 Cent/kWh,
ab 20 MW – 7,16 Cent/kWh.

Der erzeugte Strom muss für 20 Jahre abgenommen werden.

Strompreise für Photovoltaikanlagen-Anlagen

Freiflächenanlage generell 31,94 Cent/kWh,
Gebäude/Lärmschutzwand/Fassadenanlage bis 30 kW – 43,01 Cent/kWh,
Gebäude/Lärmschutzwand/Fassadenanlage ab 30 kW – 40,91 Cent/kWh und
Gebäude/Lärmschutzwand/Fassadenanlage ab 100 kW – 39,59 Cent/kWh.

Bei Photovoltaikanlagen-Anlagen erfolgt Errechnung des Strompreises anteilig auf Basis der Staffellungen, d.h. von einer 50 kW-Anlage werden 30 kW mit 43,01 und 20 kW mit 40,91 Cent/kWh abgerechnet.

Der erzeugte Strom muss für 20 Jahre abgenommen werden.

Strompreise für Wasserkraft-Anlagen

bis 500 kW – 7,67 Cent/kWh,
bis 10 MW – 6,65 Cent/kWh,
bis 20 MW – 6,10 Cent/kWh,
bis 50 MW – 4,56 Cent/kWh und
ab 50 MW – 3,70 Cent/kWh.

Der erzeugte Strom muss für 15 Jahre abgenommen werden.

Strompreise für Windkraft-Anlagen

Generell 5,5 Cent/kWh.

In den ersten 5 Jahren werden allerdings zusätzlich 3,2 Cent/kWh gezahlt. In der Summe somit 8,7 Cent/kWh.

Der Zeitraum von 5 Jahren kann verlängert werden, wenn die installierte Anlage unter einem bestimmten Referenzwert liegt.

Der Höchstzeitraum der Förderung beträgt allerdings 20 Jahre und die Vergütung für die Stromeinspeisung sinkt jedes Jahr um 2%.

→ 1 KommentarTags: Strom erzeugen

Hartz IV-Empfänger erhalten keine Abwrackprämie

21. Februar 2009 · 2 Kommentare

Hartz IV-Empfänger erhalten keine Abwrackprämie

Mit Berufung auf die Veröffentlichung der "Lausitzer Rundschau" am 20.02.09, berichten unter anderem auch der Spiegel und die Welt, dass Hartz IV-Empfänger keine Abwrackprämie erhalten.

Diese Aussage basiert auf eine Stellungnahme der Bundesregierung zu einer parlamentarischen Anfrage der Linksfraktion. In dieser Stellungnahme heißt es, dass die staatliche Prämie (Verschrottungs- oder Abwrackprämie) eine "Einnahme in Geldeswert" darstellt.

Wie bei allen Sozialleistungen üblich werden solche Einnahmen mit der Sozialleistung, in diesem Fall dem Hartz IV, verrechnet.

Für Hartz IV-Empfänger wäre die Prämie somit eine Nullnummer, da sie zwar die Prämie erhalten würden, aber diese zu 100% von ihrem Hartz IV-Einkommen wieder abgezogen würde.

Die Linksfraktion möchte hiergegen, auf Basis der Rechtssprechung des Bundessozialgerichts, vorgehen. Das Bundessozialgericht sagt nämlich, dass für Hartz-IV-Empfänger ein privater Pkw bis zu einem Wert von 7.500,- EUR angemessen sei.

Zu diesem Preis gibt es zwar von keinem deutschen Hersteller einen Neuwagen, aber schon von asiatischen Automobilproduzenten.

Persönlich sei angemerkt, dass der Umweltschutz eigentlich vorgehen sollte! Was nützt es denn der Umwelt, wenn genau die Zielgruppe, die über solch alte Wagen (9 Jahre und älter) verfügen dürfte, nicht in den Genuss der Prämie gelangt?

Noch die aktuelle Statistik der BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) vom 20.02.09: 94.691 Anträge auf Gewährung der Umweltprämie (Verschrottungsprämie von 2.500 EUR) sind bisher eingegangen.

Es können somit noch weitere 505.309 Anträge gestellt werden.

Außerdem wurde mit der Verabschiedung des Konjukturpaketes II auch das Vorgehen beim Beantragen der Abwrackprämie geändert. Ab sofort muss auch der entwertete Fahrzeugbrief, zusammen mit dem Antrag, bei der BAFA abgegeben werden.

Weiter Artikel zu diesem Thema:

» Neue Zahlen und Fakten zur Verschrottungsprämie
» Neues von der Verschrottungsprämie der Bundesregierung für Altautos
» Verschrottungsprämie der Bundesregierung für Altautos

→ 2 KommentareTags: Auto

Toyota Prius Hybrid

17. Februar 2009 · 1 Kommentar

Toyota Prius Hybrid

Kraftstoff sparen mit dem Toyota Prius Hybrid.

Toyota Prius Hybrid

- Hauptantrieb

Hybrid Synergy Drive mit einem stufenlosen Automatikgetriebe.

Leistung 57 kW (78 PS) + einem Elektromotor.

Der Benzinmotor (Super bleifrei) wird erst ab einer Geschwindigkeit um die 55 km/h zugeschaltet.

Der Strom für die Batterie wird dabei durch den Benzinmotor erzeugt. Der Toyota Prius braucht somit keine externe Stromquelle.

- Kraftstoffverbrauch l/100 km

Außerorts 4,2
Innerorts 5,0
Kombiniert 4,3

- CO2-Emissionen pro km

CO2-Emission: 104 g/km (gemessen nach 1999/100/EC)

Berechnung des Kraftstoffverbrauchs und CO2-Emissionen siehe Artikel
» Angabe des Kraftstoffverbrauchs bei Neuwagen.

Erfüllt die Abgasnorm "EURO 4"

Mit dieser sehr niedrigen CO2-Emission kostet er auch sehr wenig Kfz-Steuer. Da sich die neue Kfz-Steuer aus dem Hubraum und der CO2-Emission zusammensetzt kommt der Toyota Prius Hybrid gerade einmal auf:

Hubraum 1,5 l x 2,- EUR/0,1 l Hubraum = 30,- EUR +
CO2-Emission 104 g/km (2 EUR pro Gramm CO2 über 120 g CO2) = 0,- EUR
Gesamt 30,- EUR

Grundlagen der neuen Kfz-Steuer siehe Artikel » Kfz-Steuer für Neuwagen ab dem 01.07.09.

UVP von Toyota: 25.150,- EUR (Stand 17.02.2009).
(Unverbindliche Preisempfehlung)

» Zur Webseite von Toyota

→ 1 KommentarTags: Hybrid Autos

Neue Zahlen und Fakten zur Verschrottungsprämie

15. Februar 2009 · 2 Kommentare

Verschrottungsprämie der Bundesregierung für Altautos

Laut der aktuellen Statistik der BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) vom 13.02.09, sind bisher 44.161 Anträge auf Gewährung der Umweltprämie (Verschrottungsprämie von 2.500 EUR) eingegangen.

Es können somit noch weitere 555.839 Anträge gestellt werden.

Die BAFA gab außerdem bekannt, dass es nicht selten zu Problemen mit unvollständig ausgefüllten Anträgen kommen würde.

Zur Bearbeitung des Antrags auf Gewährung der Umweltprämie benötigt die BAFA:

- Verwertungsnachweis nach § 15 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung von einem anerkannten Demontagebetrieb.
- Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und Teil II (Fahrzeugbrief) vom Alt- und Neufahrzeug.
- Kopie der Rechnung über den Erwerb des Neufahrzeugs.
- ggf. Bescheinigung des Herstellers, dass der Jahreswagen auf einen Werksangehörigen zugelassen war.
- der Antrag muss durch die Verwendung des Antragsformulars der BAFA erfolgen.

Ein seit der Einführung der Prämie immer noch offener Punkt ist die Verhinderung des Missbrauchs der Umweltprämie.

Laut Autobild wird in der SPD daher über eine leichte Veränderung der Antragsformalitäten nachgedacht.

In Zukunft sollen, nach Wunsch der SPD, auch der Kfz-Brief abgegeben werden. Dies würde eine mögliche Ausfuhr von Schrottautos in Drittländer verhindern.

Bei Parteien, CDU und SPD, sind sich allerdings einig, dass es keine Aufstockung über 1,5 Mrd. EUR oder Verlängerung der Prämie über den 31.12.09 geben wird.

Details zur Verschrottungsprämie finden sich im Artikel: » Verschrottungsprämie der Bundesregierung für Altautos

Weiter Artikel zu diesem Thema:

» Hartz IV-Empfänger erhalten keine Abwrackprämie
» Neues von der Verschrottungsprämie der Bundesregierung für Altautos
» Verschrottungsprämie der Bundesregierung für Altautos

→ 2 KommentareTags: Auto

Förderung von Holzpellets-Verbrennungsanlagen durch die KfW

12. Februar 2009 · Keine Kommentare

Holzpellets

Auch über die Kreditanstalt für Wiederaufbau, kurz KfW, können Fördermittel beantragt werden, wenn zum Beispiel die Heizung gegen eine Holzpellets-Verbrennungsanlage ausgetauscht wird.

Im Gegensatz zur Förderung durch die Bundesregierung, gibt es bei der KfW keinen Zuschuss, sondern ein zinsgünstiges Darlehen.

Positiv hierbei ist, dass bis zu 100% der kompletten Kosten gefördert werden und das die Laufzeit des Darlehens bis zu 30 Jahre betragen kann.

Das ganze Förderprogramm läuft bei der KfW unter der Bezeichnung "CO2-Gebäudesanierungsprogramm".

Wie wird finanziert?

Die KfW bewilligt ein Darlehen in Höhe bis zu den gesamten Baukosten. Die Laufzeit der Darlehens kann wahlweise…

20 Jahre mit 1 bis höchstens 3 Tilgungsfreijahren oder 30 Jahre mit 1 bis höchstens 5 Tilgungsfreijahren betragen. Während der tilgungsfreien Zeit sind lediglich die Zinszahlungen zu leisten.

Der Zinssatz ist fest für die ersten 10 Jahre der Kreditlaufzeit.

Die Auszahlung beträgt 100% der Kreditsumme.

Wer kann die Prämie in Anspruch nehmen?

Träger von Investitionsmaßnahmen an selbst genutzten und vermieteten Wohngebäuden, zum Beispiel Privatpersonen, Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften, Gemeinden, Kreise, Gemeindeverbände sowie sonstige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts.

Was wird finanziert?

Bei der KfW kann leider nicht der Bau einer neuen Holzpellets-Verbrennungsanlage allein finanziert werden.

Vielmehr gibt es bei der KfW 4 so genannte Maßnahmenpakete, welche durch die KfW gefördert werden. Um eine Förderung zu erhalten müssen alle in einem Paket befindlichen Maßnahmen durchgeführt werden.

   Maßnahmenpaket 0
- Wärmedämmung der Außenwände
- Wärmedämmung des Daches und/oder der obersten Geschossdecke
- Wärmedämmung der Kellerdecke zum kalten Keller, von erdberührten Wand- und Bodenflächen beheizter Räume sowie von Wänden zwischen beheizten und unbeheizten Räumen
- Erneuerung der Fenster

   Maßnahmenpaket 1
- Austausch der Heizung
- Wärmedämmung des Daches und/oder der obersten Geschossdecke
- Wärmedämmung der Außenwände

   Maßnahmenpaket 2
- Austausch der Heizung
- Wärmedämmung des Daches und/oder der obersten Geschossdecke
- Wärmedämmung der Kellerdecke zum kalten Keller, von erdberührten Wand- und Bodenflächen beheizter Räume sowie von Wänden zwischen beheizten und unbeheizten Räumen
- Erneuerung der Fenster

   Maßnahmenpaket 3
- Austausch der Heizung
- Erneuerung der Fenster
- Wärmedämmung der Außenwände

Weiter Informationen

KfW
Palmengartenstraße 5-9
60325 Frankfurt am Main
Telefon: 069 74 31-0
Fax: 069 74 31-28 88
E-Mail: info@kfw.de

Internet: kfw-foerderbank.de

→ Keine KommentareTags: Heizung

Honda Civic Hybrid

9. Februar 2009 · 1 Kommentar

Honda Civic Hybrid

In Zeiten der bald wieder ansteigenden Spritpreise, der Prämie für Neuwagen und der neuen Kfz-Steuer, ist es immer wichtiger auf den Verbrauch und die Nebenkosten eines Autos zu achten.

Natürlich sollte auch die gute Tat für die Umwelt eine entscheidende Rolle beim Autokauf spielen.

Aus diesem Grund werden wir hier nach und nach alle zur Zeit erhältlichen umweltfreundlichen Autos vorstellen. Der Großteil dürfte dabei aus dem Bereich der Kleinwagen und Mittelklassewagen stammen.

Begonnen wird mit dem Honda Civic Hybrid

- Hauptantrieb

1,3-Liter-i-DSI-i-VTEC®-Benzinmotor mit 70 kW (95 PS) + einem Elektromotor mit 15 kW (20 PS).

- Kraftstoffverbrauch l/100 km

Außerorts 4,3
Innerorts 5,2
Kombiniert 4,6

Laut Angabe von Honda soll eine Tankfüllung rein rechnerisch für bis zu 1.087 Kilometer reichen. Dieser Wert dürfte allerdings nur bei einer sehr vorsichtigen Fahrweise auf Straßen ohne rote Ampeln erreicht werden.

- CO2-Emissionen pro km

CO2-Emission: 109 g/km (gemessen nach 1999/100/EC)

Berechnung des Kraftstoffverbrauchs und CO2-Emissionen siehe Artikel
» Angabe des Kraftstoffverbrauchs bei Neuwagen.

Mit dieser sehr niedrigen CO2-Emission kostet er auch sehr wenig Kfz-Steuer. Da sich die neue Kfz-Steuer aus dem Hubraum und der CO2-Emission zusammensetzt kommt der Honda Civic Hybrid gerade einmal auf:

Hubraum 1,3 l x 2,- EUR/0,1 l Hubraum = 26,- EUR +
CO2-Emission 109 g/km (2 EUR pro Gramm CO2 über 120 g CO2) = 0,- EUR
Gesamt 26,- EUR

Grundlagen der neuen Kfz-Steuer siehe Artikel » Kfz-Steuer für Neuwagen ab dem 01.07.09.

UVP von Honda: 22.950,- EUR (Stand 09.02.2009).
(Unverbindliche Preisempfehlung)

» Zur Webseite von Honda

→ 1 KommentarTags: Hybrid Autos

Förderung von Holzpellets-Verbrennungsanlagen durch die Bundesregierung

5. Februar 2009 · Keine Kommentare

Holzpellets

Seit dem 05.12.2007 fördert die Bundesregierung die Anschaffung von so geannten Biomasseanlagen. Diese Biomasseanlagen sind allerdings besser bekannt als Holzpellets-Öfen oder -Kessel.

Die Förderung findet im Rahmen des "Marktanreizprogrammes (MAP) der Bundesregierung zur Förderung erneuerbarer Energien" statt.

Im Jahr 2009 sollen die Richtlinien zur Förderung angepaßt werden, allerdings steht ein genauer Zeitpunkt der Anpassung noch nicht fest. Aus diesem Grund gelten die bisherigen Regelungen und diese sind wie folgt:

Wer kann die Prämie in Anspruch nehmen?

- Jeder, der einen Pelletofen oder Pelletkessel nach dem 16. Oktober 2006 hat einbauen lassen.

Die Förderung gilt nur für Anlagen, die schon errichtet sind. Der Antragssteller muss sich somit vor dem Einbau der Holzpellets-Anlage informieren, welcher Geräte förderungsfähig sind.

Hier kann der Fachmann oder die Liste der BAFA weiterhelfen.
(Siehe Punkt: Gibt es eine Liste aller geförderten Anlagen?).

Welche Unterlagen braucht es?

- Den Förderantrag (auf dem von der BAFA vorgeschriebenen Formular).
- Die Fachunternehmererklärung (auf dem von der BAFA vorgeschriebenen Formular).
- Eine Kopie der Rechnung.

Was wird gefördert?

- Die Förderung umfasst automatisch beschickten Biomasseanlagen ab 5 kW bis 100 kW Nennwärmeleistung und einem Kesselwirkungsgrad von mindestens 90%.

Für automatisch beschickte Pelletkessel, Pelletöfen und Kombinationskessel Pellets-Scheitholz bis 100 kW Nennwärmeleistung beträgt die Förderung 36,- EUR je kW.

Beispiel: Ein Ofen mit 50 kW Nennleistung würde mit 1.800 EUR gefördert werden (50 kW x 36,- EUR/kW).

Die Mindestförderbeträge betragen für:

- Pelletöfen je 1.000 EUR (Luftgeführte Pelletöfen sind erst ab 8kW förderfähig).

- Pelletkessel je 2.000 EUR.

- Pelletkessel mit neu errichtetem Pufferspeicher (Mindestspeichervolumen 30 l/kW) je 2.500 EUR.

Gibt es eine Liste aller geförderten Anlagen?

- Die BAFA hat eine solche Liste veröffentlicht und diese steht auf der Seite der BAFA als PDF-Dokument zum Download bereit.

Link: » "Liste mit den förderfähigen automatisch beschickten Biomasseanlagen".
(PDF – Dateigröße: 494 KB)

Wo kann die Prämie beantragt werden?

- Beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Telefon: 06196/908-625; Fax: 06196/908-800

www.bafa.de

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Kfz-Steuer für Neuwagen ab dem 01.07.09

28. Januar 2009 · Keine Kommentare

Kfz-Steuer für Neuwagen ab dem 01.07.09

Wie die Tageszeitung "Die Welt" in ihrer Online-Ausgabe heute berichtete, hat die Koaliton nach zähem ringen die Kfz-Steuer für Neufahrzeuge verabschiedet.

1.) Ab wann gilt die neue Kfz-Steuer?

Ab dem 01.07.2009.

2.) Für wen gilt die neue Kfz-Steuer?

Für alle Neuwagenkäufer, die ab dem 01.07.2009 einen Neuwagen erwerben.

Ältere Autos werden nach der alten Kfz-Steuer abgerechnet.

Ab dem 01.07.09 dürfte allerdings das Herstelldatum eines Autos entscheidend sein, um zu entscheiden ob es sich um einen Neu- oder Gebrauchtwagen handelt.

Andernfalls könnte ein Händler sonst durch eine Tageszulassung aus einem Neuwagen einen Gebrauchtwagen kreieren.

3.) Wie wird die neue Kfz-Steuer berechnet?

Die neue Kfz-Steuer setzt sich aus einem Mix von Hubraum und CO2-Ausstoß zusammen.

Beim CO2-Ausstoß gilt der bei der Prüfung nach EU-Norm errechnete Durchschnittswert. Siehe Artikel » Angabe des Kraftstoffverbrauchs bei Neuwagen.

Für Benziner werden wie bisher auch 2,- EUR pro 0,1 Liter Hubraum berechnet.

Der Wert für Dieselfahrzeuge sinkt leicht von 10,- EUR auf 9,50 EUR pro 0,1 Liter Hubraum.

Für beide Antriebssysteme gelten, dass pro Gramm CO2 2,- EUR bezahlt werden müssen.

Allerdings fängt die Berechnung hier nicht bei 0 an, sondern erst bei…

120 Gramm CO2 bis Ende 2011,

110 Gramm CO2 bis Ende 2013 und

95 Gramm CO2 ab 2014.

4.) Beispielrechnung für eine BMW Z4 2.2 Liter

Kfz-Steuer heute: 148,- EUR

Kfz-Steuer für einen neuen Z4 ab 01.07.09: 235,42 EUR. Ein Plus von 87,42 EUR.

Berechung: (2,171 Liter Hubraum x 2 Euro pro 0,1 Liter = 43,42,- EUR) + (216 g CO2 pro km – 120 g CO2 (Basismenge bis Ende 2011) = 96 g CO2 x 2 EUR pro Gramm CO2 = 192,- EUR).

→ Keine KommentareTags: Auto

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