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Neues von der Verschrottungsprämie der Bundesregierung für Altautos

27. Januar 2009 · 4 Kommentare

Verschrottungsprämie der Bundesregierung für Altautos

Es gibt 5 wichtige Neuigkeiten zur Verschrottungsprämie für Altautos:

1.) Die Antragsstellung ist seit heute, 27.01.09, bei der BAFA möglich.

Das Antragsformular kann unter dem Link: » "Antragsformular – Antrag auf Gewährung einer Umweltprämie" heruntergeladen werden.

2.) Die Prämie gibt es auch, wenn ein Leasingfahrzeug gewählt wird.

Das Leasingfahrzeug muss dabei die Schadstoffklasse 4 nach EU-Norm erfüllen. Eine Mindestdauer für den Leasingvertrag ist nicht festgelegt.

3.) Die Prämie gilt zusätzlich auch für Tageszulassungen.

Neuwagen werden häufiger auf den Händler für einen Tag zugelassen, damit es sich nicht mehr um einen Neuwagen handelt und der Händler dadurch einen günstigeren Verkaufspreis machen kann.

Neben dem Erhalt der Verschrottungsprämie kann natürlich auch der Verkaufspreis des Wagens weiterhin beim Händler gedrückt werden. Die Methode der Tageszulassung wäre eine Möglichkeit einen guten Rabatt rauszuholen.

Zu beachten ist nur, dass der Wagen nach einer Tageszulassung schon zweite Hand ist und ob dieses eine Auswirkung auf die Autoversicherung hat. Manche Versicherer gewähren einen Neuwagenrabatt. Zu klären wäre vorher, ob es diesen auch für Tageszulassungen gibt?

Andernfalls muss die Ersparnis bei der Versicherungsprämie und der Rabatt beim Händler gegeneinander abgewogen werden. In der Regel dürfte hier der Händlerrabatt deutlich gewinnen.

4.) Verschrotten über den Autohändler oder den Schrottplatz

Das Altauto kann entweder beim Autohändler stehen gelassen werden und dieser meldet es ab und verschrottet es oder jeder kann sein Auto selbst verschrotten lassen.

Beim Letzteren ist zu beachten, dass der Schrottplatzbetreiber ein anerkannter Demontagebetrieb sein muss (Nachfragen!).

Der Vorteil beim Selbstverschrotten ist, dass einem der Schrottplatzbetreiber, je nach Zustand des Autos und seiner Teile (Motor, Getriebe,…), noch extra etwas zahlt.

Diese Betrag kann zwischen 50,- und 2.000 EUR liegen. Dieser Betrag kommt zu der Verschrottungsprämie hinzu!

5.) Was wird beim Antrag auf die Verschrottungsprämie benötigt?

- Verwertungsnachweis nach § 15 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung von einem anerkannten Demontagebetrieb.
- Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und Teil II (Fahrzeugbrief) vom Alt- und Neufahrzeug.
- Kopie der Rechnung über den Erwerb des Neufahrzeugs.
- ggf. Bescheinigung des Herstellers, dass der Jahreswagen auf einen Werksangehörigen zugelassen war.
- der Antrag muss durch die Verwendung des Antragsformulars der BAFA erfolgen.

Details zur Verschrottungsprämie finden sich im Artikel: » Verschrottungsprämie der Bundesregierung für Altautos

Weiter Artikel zu diesem Thema:

» Hartz IV-Empfänger erhalten keine Abwrackprämie
» Neue Zahlen und Fakten zur Verschrottungsprämie
» Verschrottungsprämie der Bundesregierung für Altautos

Tags: Auto · Förderung, Prämien und Zuschüsse

4 Kommentare zu “Neues von der Verschrottungsprämie der Bundesregierung für Altautos”

  1. a.gmyrek sagt:

    Ich habe im März einen Ford KA bestellt,im April bei Online Aktion mit gemacht bzw mein Autohändler, bis jetzt habe ich noch keinen Bescheid von der bafa.Wie kann ich näheres erfahren.Im voraus vielen Dank.

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