Wie die Tageszeitung "Die Welt" in ihrer Online-Ausgabe heute berichtete, hat die Koaliton nach zähem ringen die Kfz-Steuer für Neufahrzeuge verabschiedet.
1.) Ab wann gilt die neue Kfz-Steuer?
Ab dem 01.07.2009.
2.) Für wen gilt die neue Kfz-Steuer?
Für alle Neuwagenkäufer, die ab dem 01.07.2009 einen Neuwagen erwerben.
Ältere Autos werden nach der alten Kfz-Steuer abgerechnet.
Ab dem 01.07.09 dürfte allerdings das Herstelldatum eines Autos entscheidend sein, um zu entscheiden ob es sich um einen Neu- oder Gebrauchtwagen handelt.
Andernfalls könnte ein Händler sonst durch eine Tageszulassung aus einem Neuwagen einen Gebrauchtwagen kreieren.
3.) Wie wird die neue Kfz-Steuer berechnet?
Die neue Kfz-Steuer setzt sich aus einem Mix von Hubraum und CO2-Ausstoß zusammen.
Beim CO2-Ausstoß gilt der bei der Prüfung nach EU-Norm errechnete Durchschnittswert. Siehe Artikel » Angabe des Kraftstoffverbrauchs bei Neuwagen.
Für Benziner werden wie bisher auch 2,- EUR pro 0,1 Liter Hubraum berechnet.
Der Wert für Dieselfahrzeuge sinkt leicht von 10,- EUR auf 9,50 EUR pro 0,1 Liter Hubraum.
Für beide Antriebssysteme gelten, dass pro Gramm CO2 2,- EUR bezahlt werden müssen.
Allerdings fängt die Berechnung hier nicht bei 0 an, sondern erst bei…
120 Gramm CO2 bis Ende 2011,
110 Gramm CO2 bis Ende 2013 und
95 Gramm CO2 ab 2014.
4.) Beispielrechnung für eine BMW Z4 2.2 Liter
Kfz-Steuer heute: 148,- EUR
Kfz-Steuer für einen neuen Z4 ab 01.07.09: 235,42 EUR. Ein Plus von 87,42 EUR.
Berechung: (2,171 Liter Hubraum x 2 Euro pro 0,1 Liter = 43,42,- EUR) + (216 g CO2 pro km – 120 g CO2 (Basismenge bis Ende 2011) = 96 g CO2 x 2 EUR pro Gramm CO2 = 192,- EUR).
