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Hartz IV-Empfänger erhalten keine Abwrackprämie

21. Februar 2009 · 2 Kommentare

Hartz IV-Empfänger erhalten keine Abwrackprämie

Mit Berufung auf die Veröffentlichung der "Lausitzer Rundschau" am 20.02.09, berichten unter anderem auch der Spiegel und die Welt, dass Hartz IV-Empfänger keine Abwrackprämie erhalten.

Diese Aussage basiert auf eine Stellungnahme der Bundesregierung zu einer parlamentarischen Anfrage der Linksfraktion. In dieser Stellungnahme heißt es, dass die staatliche Prämie (Verschrottungs- oder Abwrackprämie) eine "Einnahme in Geldeswert" darstellt.

Wie bei allen Sozialleistungen üblich werden solche Einnahmen mit der Sozialleistung, in diesem Fall dem Hartz IV, verrechnet.

Für Hartz IV-Empfänger wäre die Prämie somit eine Nullnummer, da sie zwar die Prämie erhalten würden, aber diese zu 100% von ihrem Hartz IV-Einkommen wieder abgezogen würde.

Die Linksfraktion möchte hiergegen, auf Basis der Rechtssprechung des Bundessozialgerichts, vorgehen. Das Bundessozialgericht sagt nämlich, dass für Hartz-IV-Empfänger ein privater Pkw bis zu einem Wert von 7.500,- EUR angemessen sei.

Zu diesem Preis gibt es zwar von keinem deutschen Hersteller einen Neuwagen, aber schon von asiatischen Automobilproduzenten.

Persönlich sei angemerkt, dass der Umweltschutz eigentlich vorgehen sollte! Was nützt es denn der Umwelt, wenn genau die Zielgruppe, die über solch alte Wagen (9 Jahre und älter) verfügen dürfte, nicht in den Genuss der Prämie gelangt?

Noch die aktuelle Statistik der BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) vom 20.02.09: 94.691 Anträge auf Gewährung der Umweltprämie (Verschrottungsprämie von 2.500 EUR) sind bisher eingegangen.

Es können somit noch weitere 505.309 Anträge gestellt werden.

Außerdem wurde mit der Verabschiedung des Konjukturpaketes II auch das Vorgehen beim Beantragen der Abwrackprämie geändert. Ab sofort muss auch der entwertete Fahrzeugbrief, zusammen mit dem Antrag, bei der BAFA abgegeben werden.

Weiter Artikel zu diesem Thema:

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Tags: Auto

2 Kommentare zu “Hartz IV-Empfänger erhalten keine Abwrackprämie”

  1. Daniel sagt:

    Es verwundert mich, dass gerade hier der Begriff “Umweltprämie” übernommen wird, den Politiker und Automobilhersteller so gerne verwenden. Die Neuwagen müssen nur Schadschoffklasse 4 erfüllen, was für alle Autos auf dem deutschen Markt gilt.
    Hier hätte man sehr schön Klimaschutz und Konjunkturanreize verbinden können, schade, dass die Chance nicht genutzt wurde…

  2. Otto Normalverbraucher sagt:

    Die Hartz-IV-Geschichte passt mal wieder wie die Faust aufs Auge. Ist aber keinesfalls ungewöhnlich in diesem asozialen Staat:
    Zur “Luftverbesserung” gibt es bei Nachrüstung mit Russ-Filtern eine Prämie von EUR 330,-. Während aber z.B. in Holland die vergleichbare Prämie cash ausgezahlt bzw. von der Werkstatt direkt mit den Einbaukosten verrechnet wird, wird in Deutschland die Prämie mit der Kfz-Steuer “verrechnet”. Und jetzt der Clou: Gehbehinderte, die die Kfz-Steuer ganz oder teilweise wegen der Gehbehinderung (!) erlassen bekommen, bekommen – so die deutsche Logik – natürlich KEINE (oder nur die halbe) Prämie, weil sie ja auch keine Steuer zahlen!!! Angeblich dient die Prämie doch der Luftverbesserung und damit sollte das Auto gefördert werden. In Wahrheit wird aber der Steuerzahler gefördert und der Behinderte bleibt mal wieder aussen vor.

    Deutschland – 2009 ! Ein asozialer “Sozialstaat”.

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