Der Bund fördert die Energiesparberatung vor Ort

Bis zum 31.12.09 fördert der Bund die Inanspruchnahme einer Energiesparberatung vor Ort. Was wird gefördert? Eigentümer, Mieter oder Pächter eines Gebäudes können die Förderung in Anspruch nehmen, wenn der Bauantrag...

Bis zum 31.12.09 fördert der Bund die Inanspruchnahme einer Energiesparberatung vor Ort.

Was wird gefördert?

Eigentümer, Mieter oder Pächter eines Gebäudes können die Förderung in Anspruch nehmen, wenn der Bauantrag ihrer Immobilie vor dem 31.12.1994 gestellt wurde.

Es werden somit nur Immobilien gefördert, die älter als 15 Jahre sind. Sollten Sie eine Immobilie kaufen, die später erbaut wurde, kann die Förderung nicht in Anspruch genommen werden.

Außerdem dürfen bis zum heutigen Tag nur begrenzt Veränderungen am Gebäude vorgenommen worden sein:

- Die Gebäudehülle darf nicht zu mehr als 50 % durch Anbau oder Aufstockung verändert worden sein.

- Die Gebäude müssen ursprünglich als Wohngebäude geplant und errichtet worden sein oder derzeit zu mehr als 50 % der Gebäudefläche zu Wohnzwecken genutzt werden.

Wer kann diese Förderung in Anspruch nehmen?

Antragsteller ist nicht der Eigentümer, Mieter oder Pächter eines Gebäudes, sondern der Energieberater!

Energieberater können sein:

Ingenieure und Architekten, Absolventen der Lehrgänge der Handwerkskammern zum geprüften "Gebäudeenergieberater (HWK)" und Absolventen geeigneter Ausbildungskurse.

Genaueres steht in den Richtlinien der Förderung und diese sollten vor der Antragsstellung genau eingesehen werden.

Wie hoch sind die Fördermittel?

Die Höhe der Fördermittel für eine Vor-Ort-Beratung beträgt 300,- EUR für Ein- / Zweifamilienhäuser bzw. 360,- EUR für Wohnhäuser mit mindestens drei Wohneinheiten.

Außerdem gibt es für die Anbringung für Hinweise zum Stromsparen weitere 50,- EUR. Dieser Betrag kann sich durch die gleichzeitige Durchführung einer thermografischen Untersuchung auf 100,- EUR erhöhen.

Separate Thermografiegutachten werden pauschal mit 150 Euro, aber höchstens 50% der Beratungskosten (brutto), gefördert.

Wie ist der Ablauf der Förderung?

Die Antragstellung erfolgt ausschließlich über das Internet.

Sollte ein Energieberater zum ersten Mal eine Förderung beantragen, dann wird er hinsichtlich ihrer Antragsberechtigung von der BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) überprüft.

Außerdem darf mit der Energieberatung vor Antragsstellung noch nicht begonnen worden sein.

Link: » Der komplette Text der BAFA zur "Vor-Ort-Beratung" kann hier nachgelesen werden.

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