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Alter Kühlschrank in der Mietwohung

15. März 2009 · Keine Kommentare

Kühlschrank

Wer einen alten Kühlschrank in seiner Mietwohung stehen hat, der hat keinen Rechtsanspruch auf einen neuen, modernen Kühlschrank.

Der Vermieter ist somit nicht verpflichtet seine Inneneinrichtung auf dem technisch neuesten Stand zu halten.

Wer dennoch einen neuen Kühlschrank möchte hat eigentlich nur 2 Möglichkeiten:

1.) Mit dem Vermieter reden und ihn überzeugen einen neuen Kühlschrank anzuschaffen

oder

2.) Selbst einen neuen Kühlschrank zu kaufen. Hierbei darf der alte Kühlschrank allerdings nicht verschrottet oder verkauft werden.

Der alte Kühlschrank muss aufgehoben und beim Auszug aus der Wohnung wieder eingebaut werden.

Die 2. Möglichkeit dürfte in aller Regel wahrscheinlicher sein, da der Vermieter durch die Modernisierung des Kühlschrank, bei einem bestehenden Mietverhältnis, keine Vorteile hat.

Die Stomrechnung zahlt schließlich einzig und allein der Mieter der Wohnung.

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Tags: Kühl- und Gefrierschränke

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