Abwrackprämie gilt auch für Hartz IV-Empfänger

Wie das ZDF Ende Juni berichtete, hat das Landessozialgerichtes Sachsen-Anhalt entschieden, dass die Abwrackprämie, auch als Umweltprämie bezeichnet, in Höhe von 2.500 EUR, kein Einkommen darstellt. Das es sich nicht...

Wie das ZDF Ende Juni berichtete, hat das Landessozialgerichtes Sachsen-Anhalt entschieden, dass die Abwrackprämie, auch als Umweltprämie bezeichnet, in Höhe von 2.500 EUR, kein Einkommen darstellt.

Das es sich nicht um Einkommen im rechtlichen Sinne handelt, können somit auch Hartz IV-Empfänger die Prämie nutzen, ohne dass diese auf ihrer Leistungen angerechnet wird.

Die jetzige Bundesregierung hatte dieses zuvor anderst gesehen und die Prämie in Höhe von 2.500 EUR auf die staatlichen Leistungen angerechnet, d.h. diese um 2.500 EUR gekürzt.

Der Beschluss vom 19. April ist rechtskräftig (Aktenzeichen: S 16 AS 907/09 ER).

Die Begründung des Gerichts basiert auf der Zweckgebundenheit der Abwrackprämie.

Im Sozialgesetzbuch SGB II/ § 11 steht: "Nicht als Einkommen zu berücksichtigen sind: zweckbestimmte Einnahmen."

Ursprüngliche Entscheidung zu diesem Thema:

» Hartz IV-Empfänger erhalten keine Abwrackprämie

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