Wie das ZDF Ende Juni berichtete, hat das Landessozialgerichtes Sachsen-Anhalt entschieden, dass die Abwrackprämie, auch als Umweltprämie bezeichnet, in Höhe von 2.500 EUR, kein Einkommen darstellt.
Das es sich nicht um Einkommen im rechtlichen Sinne handelt, können somit auch Hartz IV-Empfänger die Prämie nutzen, ohne dass diese auf ihrer Leistungen angerechnet wird.
Die jetzige Bundesregierung …
